Umweltgesetz und Durchführungsgesetz stellen hohe Ansprüche an Lärm verursacht von Gaststättenbetrieben. Für Musik gelten strengere Normen als für übrigen Lärm; Musik soll eigentlich unhörbar für Umwohner sein. Menschen beschweren sich immer öfter und dieses Verfahren wird von Gemeinden streng befolgt. Die KGI GROEP bietet eine maßgeschneiderte Lösung, in enger Zusammenarbeit mit Kenntnispartnern.
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